Inhalt: Gesetze
Nach Artikel 89 des Grundgesetzes ist der Bund Eigentümer der früheren Reichswasserstraßen, die er durch eigene Behörden (Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes - WSV) verwaltet. Die Zuständigkeit des Bundes für die Verwaltung der Bundeswasserstraßen und für die Regelung des Schiffsverkehrs ist im Einzelnen durch Bundesgesetze und Verordnungen geregelt.
Diese sind:
- das Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG)
- das Binnenschifffahrtsaufgabengesetz (BinSchaufG)
- die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO)
- die Binnenschifferpatentverordnung (BinSchPatentV)
- die Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung (BinSch-SportbootVermV)
Die allgemeine Wasserwirtschaft, insbesondere die Gewässerreinhaltung und die Wassergüte, fallen in die Zuständigkeit der Bundesländer.